In einem ersten Gespräch suche ich Ihnen die interessengerechte Lösung für unsere Zusammenarbeit. Eine Erstberatung kostet bei mir 250,00 € einschließlich Mehrwertsteuer. Sollte eine Beratung in ein Mandat münden, wird das zu zahlende Honorar vereinbart.
Im Migrationsrecht arbeite ich üblicherweise mit Vergütungsvereinbarungen, da Ihr individueller Fall ansonsten nicht mit dem erforderlichen persönlichen und zeitlichen Aufwand bearbeitet werden kann.
Im Strafsachen und Familiensachen bin ich grundsätzlich bereit, auch zu den Konditionen der Prozesskostenhilfe oder Beratungshilfe Mandate zu übernehmen. Eine generelle Verpflichtung, jedes Mandat und jeden Auftrag zu den Konditionen der Prozesskostenhilfe anzunehmen, lehne ich jedoch ab.