Eine Rechtsanwaltskanzlei ist ein Wirtschaftsbetrieb, der sich ausschließlich aus den Honoraren, die die Mandanten selber zahlen oder die der Rechtsanwalt von Dritten bekommt, finanziert. Grundsätzlich gilt eine Gebührenordnung für Rechtsanwälte, die im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) niedergelegt ist. Sie regelt für Zivil- und ausländerrechtliche Sachen, dass nach Gegenstandswerten abgerechnet wird, und für Strafsachen Pauschalen für einzelne Verfahrensabschnitte. Da Rechtsanwälte freie Wirtschaftsbetriebe sind, können Sie auch unterschiedliche Gebühren vereinbaren.

In einem ersten Gespräch suche ich Ihnen die interessengerechte Lösung für unsere Zusammenarbeit. Eine Erstberatung kostet bei mir 250,00 € einschließlich Mehrwertsteuer. Sollte eine Beratung in ein Mandat münden, wird das zu zahlende Honorar vereinbart.

Im Migrationsrecht arbeite ich üblicherweise mit Vergütungsvereinbarungen, da Ihr individueller Fall ansonsten nicht mit dem erforderlichen persönlichen und zeitlichen Aufwand bearbeitet werden kann.

Im Strafsachen und Familiensachen bin ich grundsätzlich bereit, auch zu den Konditionen der Prozesskostenhilfe oder Beratungshilfe Mandate zu übernehmen. Eine generelle Verpflichtung, jedes Mandat und jeden Auftrag zu den Konditionen der Prozesskostenhilfe anzunehmen, lehne ich jedoch ab.